Aufgaben
Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden und sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen. Er ist insbesondere zuständig für die Entscheidung über Widersprüche gegen in Prüfungsverfahren getroffene Entscheidungen. Zudem gibt er Anregungen zur Reform der Prüfungsordnung, der Studienordnung und des Studienplanes.
Mitglieder
Die Mitglieder des Gremiums werden als VertreterInnen ihrer jeweiligen Wählergruppe gewählt. Der Prüfungsausschuss setzt sich wie folgt zusammen:
- 1 Vorsitzende/r und 1 StellvertreterIn aus der Gruppe der ProfessorInnen
- 2 VertreterInnen der ProfessorInnen
- 1 VertreterIn der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen
- 2 VertreterInnen der Studierenden
Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr, die der übrigen Mitglieder vier Jahre.




